Verhinderungspflege - Entlastung für pflegende Angehörige und optimale Betreuung

Pflegende Angehörige leisten täglich Großartiges. Doch auch sie benötigen hin und wieder eine Pause, um sich zu erholen oder unerwartete Verpflichtungen zu meistern. Hier kommt die Verhinderungspflege ins Spiel: Sie stellt sicher, dass Pflegebedürftige in Abwesenheit der Pflegeperson bestens versorgt sind – sei es für ein paar Stunden, Tage oder Wochen. Unser ambulanter Pflegedienst übernimmt in dieser Zeit die Betreuung nach Ihren Wünschen. So schaffen wir Freiräume für Angehörige, während sich die Pflegebedürftigen auf eine vertrauensvolle, qualitativ hochwertige Versorgung verlassen können. 

Ein gemütlicher Schaukelstuhl steht neben einer Treppe und Pflanzen in einer hellen Wohnung.

Finanzierung von Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine dringend benötigte Auszeit ermöglicht. Doch wie wird sie finanziert, wer hat Anspruch darauf, und wie lässt sich die Kurzzeitpflege dafür nutzen? Hier finden Sie die wichtigsten Informationen einfach erklärt.

Älterer Mann mit grauen Haaren, lächelt in einem hellen Raum.

Finanzierung der Verhinderungspflege: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Verhinderungspflege bis zu einem Betrag von 3.539 Euro pro Jahr.  Diese Mittel können flexibel genutzt werden, z. B. für die Bezahlung eines ambulanten Pflegedienstes, oder für stundenweise Betreuung. Bei der stundenweisen Verhinderung (weniger als 8 Stunden am Tag) wird das Pflegegeld nicht gekürzt Seit dem 01.07.2025 ist die sechs monatige Vorpflegezeit als Voraussetzung für den Anspruch weggefallen. 

Anspruchsvoraussetzungen

Um Verhinderungspflege in Anspruch nehmen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2.
  • Die Verhinderungspflege kann für maximal acht Wochen pro Jahr genutzt werden (Abweichend, die Stundenweise Verhinderungspflege)

Kombination mit Kurzzeitpflege

Während die Verhinderungspflege meist zu Hause stattfindet, wird die Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung durchgeführt. Nicht immer möchte die pflegebedürftige Person in eine stationäre Einrichtung, oder es ist schlicht und einfach kein Kurzzeitpflegeplatz zu finden. Beide Leistungen können kombiniert werden, um die bestmögliche Betreuung sicherzustellen.

Gesetzliche Bestimmungen zum nachlesen

Die Verhinderungspflege ist im § 39 SGB XI geregelt. Sie dient dazu, die häusliche Pflege sicherzustellen, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt – sei es durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe.

Mit diesen Leistungen können pflegende Angehörige neue Kraft tanken, während die Pflegebedürftigen weiterhin bestens versorgt sind. Die Verhinderungspflege muss nicht vorher beantragt werden, da es sich um einen Kostenerstattungsanspruch handelt. Möchten Sie nicht in Vorkasse treten, können Sie bei geplanten Ausfällen der Pflegeperson einen Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung stellen. Der ambulante Pflegedienst kann dann die erbrachten Leistungen direkt mit der Pflegeversicherung abrechnen. Nutzen Sie diese Möglichkeiten, um sich und Ihren Liebsten die bestmögliche Unterstützung zu sichern! 

Telefon: 0511 - 21 33 80 08 | Fax: 0511 - 53 33 39 83 | E-Mail: info@florens-cura.de

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