Haushaltshilfe

Wie finanziere ich hauswirtschaftliche Leistungen?

Unser Angebot von hauswirtschaftlichen Leistungen und Betreuungsangeboten orientiert sich am Bedarf unserer Klienten. Unsere Mitarbeiter/-innen, unsere Hilfen im Alltag, sind gern für Sie da. Wenn Sie mehr zu unseren Betreuungskomplexen wissen möchten, folgen Sie dem Link.

Stuhl in einem Raum mit Treppe, Pflanzen und Wandspiegeln.

Finanzierung über den Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf den Entlastungsbetrag i.H.v. 131,- € monatlich. Wie der Name schon vermuten lässt, dient der Betrag nicht der vollumfänglichen Finanzierung von allen benötigten hauswirtschaftlichen- und betreuenden Leistungen, sondern soll die finanzielle Belastung abmildern. In der Regel ist eine Zuzahlung aus eigenen finanziellen Mitteln notwendig.

Finanzierung über Verhinderungspflege

Wird die hauswirtschaftliche Hilfe und Betreuung von einer sogenannten Pflegeperson durchgeführt, können diese Leistungen bei Abwesenheit dieser Pflegeperson wegen Urlaub oder Krankheit sowie bei anderen zeitweisen Verhinderungen durch den Pflegedienst erbracht werden. Ab dem Pflegegrad 2 steht Ihnen dafür ein Jahresbetrag von 3.539,- € zur Verfügung. Zu beachten ist dabei, das dieser Betrag auch für eine stationäre Kurzzeitpflege genutzt werden kann.

Finanzierung über Umwidmungsleistung

Klienten ab Pflegegrad 2 können bis zu 40% der Pflegeversicherungssachleistung auch für Hilfsangebote im Alltag wie haushaltsnahe Dienstleistungen und Alltagsbegleiter nutzen. Wichtig dabei der Hinweis, dass sich der Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen dementsprechend mindert. Die Sicherstellung der Pflege geht immer vor dem Anspruch auf Umwidmung. Gegebenenfalls prüft dies die Pflegekasse.

Pflege

Wie finanziere ich pflegerische Hilfeleistungen?

Zunächst ist jeder Bürger selbst verantwortlich für seine Pflege. Wenn der Tag kommt, an dem Hilfe nötig wird, wird diese durch Familie und Freunde zumeist gedeckt. Wer allein ist, benötigt dann oft schon die Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes. Steigt der Hilfebedarf an, so kann auf Antrag bei der Pflegeversicherung, ein Pflegegrad helfen, die finanzielle Belastung zu reduzieren. Die Pflegeversicherungsleistung ist nicht darauf ausgelegt, alle Leistungen, die im jeweiligen Pflegegrad notwendig sind zu refinanzieren. Wenn die Zuzahlung nicht aus eigenen Mitteln gezahlt werden kann, bleibt der Antrag auf Hilfe zur Pflege.

Eine Pflegerin überreicht einer älteren Dame ein Tablett mit Essen und Getränken.

Finanzierung über Eigenanteile

Die Pflegeversicherung ist nicht darauf ausgelegt, den individuell benötigten Hilfebedarf in Gänze abzudecken. Entweder ein Freund oder Familie helfen als sogenannte "Pflegepersonen" bei den Aktivitäten des täglichen Lebens, oder man muss mit eigenen finanziellen Mitteln seinen Bedarf decken. Ist dies nicht möglich, bleibt die Finanzierung durch "Hilfe zur Pflege".

Finanzierung über den Pflegegrad

Dem Pflegegrad 1 steht lediglich der Entlastungsbetrag i.H.v. 131,- € für pflegerische Hilfen zur Verfügung. Ab dem Pflegegrad 2 stehen Ihnen die Sachleistungsbeträge für Leistungen des Pflegedienstes zur Verfügung. Die aktuellen zuschüsse je Pflegegrad finden sind unter dem Link "Beträge".

Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Die Hilfe zur Pflege ist eine Leistung der sozialen Hilfe. Viele Menschen scheuen sich, diese Leistungen zu beantragen. Dies hat verschiedene Gründe. Zumeist wird befürchtet, das Angehörige zu Zahlungen herangezogen werden. Dies ist jedoch erst ab einem Jahresbruttoeinkommen von 100.000,- € der Fall. Also mehr als 8.333,33 € brutto monatlich. Hinzu kommt der Umstand, dass viele Menschen in Pflegeheimen die Eigenanteile nicht aus Rentenmitteln bestreiten können und von sozialen Leistungen abhängig sind. Bleibt die Frage, ob man nicht auch zu Hause eine gute Pflege in Anspruch nimmt und wie gewünscht in der Häuslichkeit verbleiben kann.

Behandlungspflege

Welche Leistungen kann mir mein/e Arzt/Ärztin verschreiben?

Für Leistungen der ärztlichen Behandlungspflege, die von den Krankenkassen übernommen werden gibt es eine Auflistung in den HKP-Richtlinien. Die Richtlinie der häuslichen Krankenpflege (HKP) wird immer mal wieder aktualisiert und ergänzt. Mit dem Link kommen Sie auf die Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschuss und können dort die Aktuelle Richtlinie downloaden.

Warum wird Pflege jedes Jahr teurer?

Vergütungsvereinbarung - Tariftreuepflicht - Preisgestaltung

Jeder ambulante Pflegedienst verhandelt bei Gründung einen Punktwert. Die Verhandlung führt die je nach Standort zuständige Pflegekasse. Als Grundlage der Verhandlung dienen die Personalkosten des Dienstes. Je mehr Geld ein Dienst seinen Mitarbeitern zahlt, desto teurer ist er. Ob das alles wirtschaftlich und zulässig ist, prüft die Pflegekasse. Die geschlossene Vergütungsvereinbarung ist dann mindestens 12 Monate gültig.
 

Tariftreuepflicht

Schon seit August 2010 gab es Pflegemindestlöhne als Untergrenze dessen, was ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in der Pflege zahlen musste. Seit September 2022 gilt in Deutschland die sogenannte Tariftreuepflicht für alle in der Langzeitpflege beschäftigten Mitarbeiter. Dabei haben die Arbeitgeber die Wahlfreiheit zwischen 3 Modellen. 

  1. Der komplette Anschluss an einen Tarifvertrag.
  2. Die Bezahlung der Mitarbeiter wie ein für das Bundesland zugelassenen Tarifvertrag
  3. Die Zahlung des "Regional üblichen Entgeltniveaus".

Nicht alle Tarife sind in jedem Bundesland wählbar. Es muss ein Tarif sein, der eine gewisse Breite unter den Beschäftigten in der Pflege des jeweiligen Bundeslandes aufweist.  Das regionalübliche Entgeltniveau soll einen Durchschnitt aller Tarifgebundenen Unternehmen in der Pflege darstellen und wird jedes Jahr zum 31.Oktober veröffentlicht. Seither sind die Unternehmen verpflichtet, ihre Mitarbeiter entsprechend zu entlohnen. Wir von FLORENS CURA haben uns für Variante 2 entschieden und zahlen unseren Mitarbeitern einen Lohn entsprechend dem Tarifvertrag des TVöD.

Vergütungsvereinbarung

 

Da die Gehälter nun jährlich steigen, müssen die Pflegedienste auch jährlich die Preise mit der Pflegekasse neu verhandeln um nicht Insolvent zu werden. Nur wenn die Kosten refinanziert werden, kann Hilfe zu jeder Zeit gewährleistet werden.

 

Da nun jährlich nahezu alle Pflegedienste und Pflegeheime in Verhandlung treten, dauert es seine Zeit bis ein neuer Punktwert vereinbart ist. Wir sind verpflichtet Sie als Klienten über diese Preisanhebung zu informieren. Wegen der Vergütungsvereinbarung mit den Pflegekassen und entsprechender Verträge, haben Sie als Klient leider kein Mitspracherecht bei der Preisfindung. Dies ist momentane Rechtslage und lässt keine Einzelverhandlung mit allen Klienten zu, daher ist in §6 unseres Pflegevertrages auch die Einseitige Erklärung zur Preisänderung vermerkt.

 

Preisgestaltung

Die ambulante Pflege ist eine hoch reglementierte Dienstleistung. Wir als Pflegedienst entscheiden nicht über unser Leistungsangebot und auch nicht über die Preise. Wir sind nicht berechtigt Rabatte zu geben oder sonst irgendwie die Preise zu gestalten. 

Sie werden von uns mit einer Frist von mindestens zwei Wochen vor der geplanten Preisänderung in Kenntnis gesetzt. Sobald die endgültigen Preise durch Abschluss der neuen Vergütungsvereinbarung fest stehen, erhalten Sie immer einen neuen Kostenvoranschlag zu Ihren derzeitig gebuchten Leistungen. Gern sprechen wir dann über Anpassungen der Leistungen  oder Möglichkeiten der Finanzierung.

Vorschläge für die FAQ Seite

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